
Du willst Onlinekurse anbieten, die nicht unter das FernUSG fallen?
Viele Online-Unternehmer stehen nach dem BGH-Urteil vor der Frage: Brauche ich eine Zulassung durch die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht)? Die Antwort ist nicht immer eindeutig.
Doch wer sich mit dem FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) auseinandersetzt, kann möglicherweise legal eine ZFU-Zulassung umgehen. Hier erfährst du, was du als Coach wissen musst.
Schau dir auch dieses Video an:
Du willst Onlinekurse anbieten, die nicht unter das FernUSG fallen?
Viele Online-Unternehmer stehen nach dem BGH-Urteil vor der Frage: Brauche ich eine Zulassung durch die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht)? Die Antwort ist nicht immer eindeutig.
Doch wer sich mit dem FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) auseinandersetzt, kann möglicherweise legal eine ZFU-Zulassung umgehen. Hier erfährst du, was du als Coach wissen musst.
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Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen!
Mit der richtigen Konzeption kannst du deine Inhalte trotzdem vermitteln, ohne unter das FernUSG zu fallen. Dafür musst du Struktur, Inhalte, Formulierungen und begleitende Angebote eventuell überarbeiten und voneinander trennen. Und genau dabei helfe ich dir.
Ich bin Rechtsanwältin und kenne sowohl die juristischen Anforderungen als auch die Praxis von Onlinekursen, insbesondere im Gesundheitsbereich.
Gemeinsam prüfen wir:
- ob dein Kurs zulassungspflichtig wäre
- wie du ihn rechtssicher umgestalten kannst
- welche Begriffe, Abläufe und Vertragsformulierungen du vermeiden solltest
- wie du Live-Elemente, Videos oder optionale 1:1-Sessions so einsetzt, dass sie rechtskonform und sinnvoll bleiben