Du willst als HeilpraktikerIn, TherapeutIn oder Coach online sichtbar werden und neue KlientInnen gewinnen – ohne eine Abmahnung zu riskieren?
Du bist Heilpraktikerin, Arzt, Coach oder Therapeutin und arbeitest mit Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, also z.B. Homöopathie, Bioresonanztherapie, Kinesiologie, Traditioneller Chinesischer Medizin (Akupunktur, Gua Sha, Moxibustion), Energiearbeit oder einer anderen Methode.
Du weißt, dass die Texte auf deiner Homepage keine Heilversprechen enthalten dürfen, aber du hast keinen Schimmer, wie das funktionieren soll.
In diesem Artikel erfährst du:
- Was sind eigentlich Heilversprechen und Wirkaussagen?
Heilversprechen sind Aussagen, die einen Behandlungserfolg garantieren. Wirkaussagen stellen einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang zwischen Methode und Befinden her. - Warum ist das Thema so wichtig?
Der Gesetzgeber will u.a. Verbraucher vor irreführender Werbung schützen. - Was sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen
Hier lernst du ein bisschen was über irreführende Werbung - Was sagen die Gerichte dazu?
Wichtige Leitsätze, die du kennen solltest - Die größten Stolperfallen aus der Praxis
Was sind die absoluten NoGos? - Erste Schritte für rechtssichere Texte
Was darfst du denn nun sagen?
Ich bin Rechtsanwältin und texte seit über 18 Jahren abmahnsichere Werbetexte für HeilpraktikerInnen (für Psychotherapie), HeilerInnen und Coaches.
1. Was sind Heilversprechen und Wirkaussagen?
Ein Heilversprechen gibst du schon ab, wenn du einen Behandlungserfolg als wahrscheinlich darstellst.
Dass man keine Heilversprechen abgeben darf, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Kaum jemand ist noch so tollkühn, zu behaupten, seine Behandlungsmethode würde heilen.
Aber Wirkaussagen und Werben mit Verunsicherung sind ebenfalls gefährliche Fallen, in die du leicht tappen kannst, wenn du als HeilpraktikerIn deine Texte selbst schreibst.
Eine Wirkaussage stellt eine Kausalität zwischen Methode und Wirkung her:
Durch die Methode wird ein positiver Effekt direkt verursacht. Der Klient darf den bestimmten Effekt erwarten: Wenn ich A mache, passiert immer B.
Es ist nicht generell verboten, Wirkaussagen zu machen:
Wenn ich mich unters Wasser stelle, wird meine Haut nass.
Man darf aber nur dann eine Wirkaussage machen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Methode/das Medikament die behauptete Wirkung tatsächlich hat.
Wenn ich im Garten auf eine bestimmte Art tanze, beginnt es zu regnen.
Diesen Effekt muss man wiederholen können, er darf also nicht nur einmal zufällig passiert sein. Um also behaupten zu dürfen, dass ich das Wetter beeinflussen kann, müsste es sehr viele Male zu regnen begonnen haben, während ich unter Aufsicht eines unbeteiligten Dritten getanzt habe.
Wenn die Wirkung deiner Behandlungsmethode also nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, solltest du die Wirkung nur sehr verschwommen darstellen:
Die körpereigenen Selbstheilungskräfte werden angeregt. Es lösen sich Blockierungen sowohl im knöchernen Bereich als auch im Weichteilgewebe, die ursächlich funktionelle Störungen hervorgerufen haben. Der Körper entspannt sich, der Schmerz verringert sich, die Bewegung verbessert sich und das Wohlbefinden insgesamt nimmt zu.
Indem der Osteopath mit seinen Händen einer Bindegewebshülle wie einer Straße folgt, gelangt er von einer Körperstruktur zur nächsten und erspürt, ob die natürliche Bewegung irgendwo stockt.
2. Warum ist das Thema so wichtig?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und viele Gerichtsurteile setzen immer strengere Maßstäbe für Werbung im Gesundheitsbereich:
- PatientInnen sollen vor falschen Hoffnungen und irreführender Werbung geschützt werden.
Gerade bei nicht wissenschaftlich anerkannten Methoden sollen Verbraucher davor geschützt werden, durch geschickte Formulierungen oder Halbwahrheiten aufs Glatteis geführt zu werden. - Es soll verhindert werden, dass Patienten sich selbst diagnostizieren und selbst behandeln. Denn dadurch können sie vielleicht die ärztliche Hilfe, die sie eigentlich brauchen, gar nicht oder zu spät erhalten.
Wer sich nicht daran hält, muss mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Bußgeldern rechnen. Denn weil das Ganze auch unter das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fällt, gehen vor allem Abmahnverbände dagegen vor, aber manchmal auch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände.
Und wenn du keinen HP-Schein hast und mit Kranken arbeitest (z.B. mit Traumatherapie, obwohl du nur Coach bist), riskierst du sogar nicht nur eine Abmahnung, sondern auch ein Strafverfahren. Lies bitte dazu diesen Artikel.
3. Was sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen?
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- § 3 HWG: Verbietet jede Werbung, die einen Behandlungserfolg garantiert oder suggeriert.
- § 11 HWG: Verbrauchern gegenüber sind Aussagen verboten, die den Eindruck erwecken, ein Mittel oder eine Methode könne Krankheiten heilen, lindern oder verhüten.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- § 5 UWG: Irreführende Werbung ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, VerbraucherInnen zu einer Entscheidung zu bewegen, die sie sonst nicht getroffen hätten.
Diese Vorschrift richtet sich übrigens nicht nur gegen Heilberufe, sondern gegen irreführende Werbung in jeder Branche.
Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- 5 HeilprG: Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
4. Das sagen die Gerichte:
Nach ständiger Rechtsprechung steht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Vordergrund.
Daher darf man nur dann Werbeaussagen zu Heilwirkung oder Vorteilen eines Mittels machen, wenn sie gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen (sog. „Strengeprinzip“).
Auch abgeschwächte Aussagen wie „kann helfen“ sind unzulässig, wenn sie eine Wirkung suggerieren:
Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 12.3.2019, Az. 25 O 32/18) stellte klar: Auch abgeschwächte Formulierungen wie „kann helfen bei…“ sind unzulässig, wenn sie beim Verbraucher die Erwartung wecken, die Wirkung sei gesichert.
Chiropraktik kann durch gezielte manuelle Behandlung die Beweglichkeit der Wirbelsäule verbessern, muskuläre Verspannungen lösen und dadurch zur nachhaltigen Linderung von Rückenschmerzen beitragen.
In der Chiropraktik wird durch gezielte manuelle Behandlung versucht, die Beweglichkeit der Wirbelsäule zu verbessern. Ziel der Methode ist es, muskuläre Verspannungen zu lösen und dadurch Rückenschmerzen zu lindern.
Im linken Beispiel drückt die Formulierung KANN aus, dass Chiropraktik in der Lage ist, die Wirkung herbeizuführen. Der Leser erwartet immer noch, dass die Wirkung eintritt. Insofern ist der Artikel von Marike Frick zum Thema Texte ohne Heilversprechen daher unzutreffend, weil sie eine KANN-Aussage als zulässige alternative Formulierung vorgeschlagen hat.
In der rechten Variante wird die Zielsetzung formuliert. Das ist schon viel vorsichtiger. Aber Achtung: Es kommt immer auf den gesamten Kontext an – auch SOLL-Aussagen können, wenn es zu viele sind, suggerieren, dass der Behandlungserfolg wahrscheinlich ist.
Und seien wir mal ehrlich – natürlich willst du suggerieren, dass deine Methode hilft, oder? Du musst dich aber völlig davon lösen, diesen Eindruck erwecken zu wollen.
5. Die größten Stolperfallen aus der Praxis
Heilversprechen:
- Es wird suggeriert, dass man nach der Behandlung schmerzfrei sei.
Die Behandlung wird als der letzte Strohhalm angepriesen:
- Das OLG Düsseldorf betonte 2022, dass gerade bei schwerwiegenden, oft als „austherapiert“ geltenden Krankheiten, besonders strenge Maßstäbe gelten und jegliche Form von „letztem Strohhalm“-Werbung unzulässig ist.Im Fall um das angebliche Krebswundermittel „Galavit“ wurde Patienten mit Krebs im Endstadium ein Heilversprechen gemacht („zu 100 Prozent versprochen, dass mein Walter geheilt wird“).
Das führte zu einem Strafprozess wegen Betruges und Verstoßes gegen das HWG, da der Anbieter mit dem „letzten Strohhalm“ geworben und falsche Hoffnungen geweckt hatte.
Werbung mit Angst oder Verunsicherung:
- Du darfst keine Angst oder Unsicherheit ausnutzen oder erzeugen, um deine Patienten zur Inanspruchnahme einer Behandlung zu bewegen.Das geht leider schnell: Schon das Zitat von Paracelsus „Der Tod lauert im Darm“ könnte im Gesamtkontext Werbung mit Verunsicherung darstellen.Auch die Erwähnung von Chakren allgemein oder der Zusammenhang von Krankheiten mit verschmutzten oder in Disbalance geratenen Chakren kann gegebenenfalls Werbung mit Verunsicherung darstellen.
Lies auch den Artikel „Wie vermeide ich Werbung mit Verunsicherung“.
Werbung mit Autoritäten:
- Du darfst keine Aussagen von einzelnen Wissenschaftlern, Ärzten oder Prominenten verwenden, um die Wirksamkeit deiner Methode zu belegen, wenn die Methode nicht an sich wissenschaftlich belegt ist.
- Du darfst die Wirksamkeit deiner Methode nicht mit Studien oder Zeugnissen zu belegen versuchen, die nicht wissenschaftlich bzw. staatlich anerkannt sind.
Werbung mit illustrierenden Fotos:
- Auch Fotos können Seriosität und Glaubwürdigkeit vermitteln und daher zur irreführenden Werbung gehören, wenn die Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist.
Daher sollten deine Fotos nur dekorativen Charakter haben. Du solltest also keine medizinischen Handgriffe zeigen.
Werbung, die sich an Kinder richtet:
- Du solltest dich immer nur an die Erziehungsberechtigten richten.
Werbung mit Anwendungsgebieten (von Homöopathika):
- Homöopathika sind als Arzneimittel nur registriert, aber nicht zugelassen. Du solltest gar nichts über Anwendungsgebiete sagen.
Du stellst die Gegenmeinung nicht dar:
- Wenn du z.B. Homöopathie anbietest, solltest du die Meinung der Skeptiker an prominenter Stelle erwähnen. In vielen Urteilen wurde bemängelt, dass das gefehlt hat.
Werbung, die nicht als solche erkennbar ist:
- Werbung, die als redaktioneller Beitrag oder Information getarnt ist (Schleichwerbung)
- Werbung, bei der nicht klar ist, welches Produkt oder welche Dienstleistung beworben wird
- Werbung, die durch Gestaltung oder Formulierungen den Eindruck erweckt, es handele sich nicht um Werbung
Du stellst Kausalität her:
- Formulierungen wie „Mit dieser Methode lösen sich Blockaden“ oder „Nach der Behandlung ist die Migräne weg“ stellen eine direkte Verbindung zwischen Methode und Wirkung her.
Und das Wort „Blockade“ sollte man sowieso nicht verwenden.
Listen von Anwendungsgebieten
- Wer aufzählt, wogegen seine Methode hilft, suggeriert eine Wirkung und riskiert eine Abmahnung. Beispiel: „Hilft bei Allergien, Migräne, Asthma.“
„Kann“-Formulierungen
- Siehe oben – auch „kann helfen“ ist riskant, wenn es als Fähigkeit und nicht als bloße Möglichkeit verstanden wird.
Disclaimer im Kleingedruckten
- Ein Hinweis wie „Die Wirkung ist wissenschaftlich nicht belegt“ schützt dich nicht vor Abmahnungen. Entscheidend ist der Gesamteindruck des Textes. Einen Disclaimer kannst du dir also sparen.
Erfahrungsberichte
- Auch subjektive Erfahrungsberichte können abgemahnt werden, wenn sie nicht eindeutig als Einzelfälle gekennzeichnet werden und damit ein allgemeiner Erfolg suggeriert wird.
Verlinkungen zur Ausbildungsseite:
- Selbstständige, die das machen, halten sich für besonders ausgefuchst. Aber alle Wirkaussagen, die auf der verlinkten Seite gemacht werden, werden dir zugerechnet.
Geh‘ davon aus, dass das Gericht schlauer ist als du und alle deine Tricks durchschaut. Denn um Richter zu werden, braucht man ein Prädikatsexamen, und das ist wirklich schwer zu bekommen. Versuch‘ also nicht, herumzutricksen. Das funktioniert nicht.
„Was darf ich sagen, ohne abgemahnt zu werden?“
Du möchtest wissen, was du als Heilpraktikerin, Heilerin oder Coach tun bzw. schreiben darfst, damit du keine Post vom Abmahnverein oder gar eine Strafanzeige bekommst?
Hierfür habe ich dir eine Liste mit zehn Dos & Don’ts zusammengestellt und ein Praxisbeispiel angehängt.
6. Erste Schritte für rechtssichere Texte
Wirkaussagen sind wie Chili.
Eine kleine Schote verträgst du noch, aber bei zweien verbrennt es dir schon den Hals. Wenn das Essen zu viel davon enthält, kannst du es nicht mehr genießen.
Übertragen auf deinen Text bedeutet das:
Wenn der Gesamteindruck deines Textes vermittelt, dass die Methode wirkt, dann ist er zu „scharf“ und du hast was falsch gemacht.
Nach meiner Behandlung sind Sie schmerzfrei.
Ich begleite Menschen mit chronischen Schmerzen.
Die Methode heilt Allergien.
Die Methode wird in China seit Jahrtausenden angewandt (bitte ohne direkte Indikation!)
Hilft bei Migräne, Allergien und Asthma.
Wird bei unterschiedlichen Beschwerden eingesetzt. Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung.
Was du tun solltest:
- Beschreibe Prozesse, keine Ergebnisse:
„Ich begleite Menschen mit chronischen Beschwerden durch verschiedene Methoden.“ - Nenne die Gegenmeinung prominent.
Du solltest direkt oben ehrlich schreiben, dass die Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist und was Skeptiker dazu sagen. - Bleibe vage bei Anwendungsfeldern:
„Osteopathie wird z.B. angewendet bei Auffälligkeiten im Bewegungsapparat.“ - Beschreibe, was du tust, für wen du arbeitest und wie dein Ansatz aussieht – ohne eine Wirkung zu versprechen.
- Vermeide jede Form von Kausalität zwischen Methode und Erfolg.
- Nenne keine konkreten Heilerfolge oder Erfolgsquoten.
- Kennzeichne Erfahrungsberichte klar als Einzelfall und weise auf die fehlende Verallgemeinerbarkeit hin.
7. „Ist das für einen juristischen Laien überhaupt leistbar?“
Aus meiner 18-jährigen Erfahrung als Juristin und Texterin muss ich dir sagen:
Nicht einfach so, nein.
Denn wenn du alles beachten willst, wirst du dich vermutlich beim Schreiben so gelähmt fühlen, dass dir gar nichts mehr einfällt.
Einen abmahnsicheren Text zu schreiben, ist anspruchsvoll. Aber mit einem tiefgehenden Briefing ist es möglich.
Ich kann es dir entweder abnehmen oder beibringen:
Willst du lernen, abmahnsicher zu texten?
In meinem exklusiven Programm „Sichtbar ohne Risiko“ mit max. 8 Teilnehmenden bringe ich dir bei,
- wie du dich und deine Arbeit abmahnsicher präsentiert
- welche Formulierungen sicher sind und wie du sie auf deine Angebote anwendest
- sensibel für Wirkaussagen zu werden und sie souverän zu vermeiden
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